Fahrdienste
Fahrdienste ermöglichen es gehbehinderten Menschen mobil zu sein.
Teilnahmeberechtigt sind alle Schwerbehinderten, die außerhalb ihrer Wohnung auf die ständige Benutzung eines Rollstuhls angewiesen und nicht in der Lage sind, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen. Ob Sie Anspruch auf eine kostenlose Nutzung haben, können Sie bei Ihrer örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltung (Sozialamt) sowie bei Ihrer Krankenkasse erfahren.
Die Fahrten werden in der Zeit von 8.00 bis 24.00 Uhr durchgeführt. Sie sollten so früh wie möglich angemeldet werden, damit alle Aufträge zufriedenstellend ausgeführt werden können. Bei Fahrten an Samstagen, Sonn- und Feiertagen wird empfohlen, diese mindestens 3-4 Tage vorher anzumelden.
Die Fahrzeuge sind z. T. als Großraumfahrzeuge (bis zu 4 Rollstühlen) konzipiert. Dadurch besteht die Möglichkeit, daß mehrere Rollstuhlfahrer und ihre Begleitpersonen gemeinsam befördert werden können.