Fernsehen und Radio

Eine Befreiung von der Rundfunk- und Fernsehgebührenpflicht wird unter bestimmten Voraussetzungen gewährt. Schwerbehinderte mit dem Vermerk "RF" im Ausweis erhalten diese ohne Berücksichtigung ihres Einkommens. Menschen mit geringem Einkommen haben generell einen Anspruch auf die Befreiung von den Rundfunk- und Fernsehgebühren. Die Gebühren für einen Kabelanschluß können jedoch nicht ermäßigt werden.

Näheres erfragen Sie bitte bei Ihrer örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Die Befreiung wird vom ersten Tag des Monats an gewährt, der auf den Monat der Antragstellung folgt. Eine rückwirkende Erstattung ist nicht möglich.

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