Auto und Führerschein

Bitte lassen Sie sich nach einem Schlaganfall hinsichtlich der Fahrtauglichkeit auf jeden Fall vom Arzt beraten!

Im Zweifel wird nach einem Schlaganfall die Beurteilung der Fahrtauglichkeit durch eine neurologische und neuropsychologische Untersuchung erfolgen.

Achtung: Ist ein Betroffener fahruntauglich und er steuert dennoch ein Kfz, macht er sich strafbar und muß für eventuelle Schäden aufkommen.

Berufskraftfahrer sollten schon nach einer vorübergehenden Durchblutungsstörung gründlich neuropsychologisch untersucht werden. Im Interesse der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer müssen Autofahrer mit Bewußtseinsstörungen vorübergehend ihre Fahrerlaubnis zurückgeben. Andererseits kann selbst bei einer Halbseitenlähmung nach einem entsprechenden Umbau des Autos selbständiges Fahren möglich sein. Dieser Umbau kann durch das Versorgungsamt finanziell unterstützt werden.

Im Schlaganfall-Magazin 2/96 und 1/97 der Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe (05241/97700) finden Sie ausführliche Berichte über das Thema Auto fahren nach dem Schlaganfall.

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