Wohnen / Wohnraumanpassung
Die Wohnung als Mittelpunkt des Lebens spielt eine entscheidende Rolle bei der Gestaltung des Alltags. Es wird unterschieden zwischen privaten Wohnformen (allein oder mit Angehörigen in der eigenen Wohnung), betreutem Wohnen (allein oder in Wohngemeinschaften, z. B. mit sozialpädagogischer/ ambulanter Betreuung, wohnbegleitenden Hilfen, Bereitschaftsdiensten) und Wohnheimen (stationäre Einrichtungen wie Alten- und Pflegeheime).
Falls Sie einen behindertengerechten Neu- oder Umbau planen, haben Sie ggf. Anspruch auf eine Förderung. Je nach Ihrer persönlichen Situation zahlen unter Umständen verschiedene Kostenträger Zuschüsse an Sie. Wohnen Sie zur Miete, muß der Vermieter mit der Umbaumaßnahme einverstanden sein.
Erhöhte staatliche Wohnungsbaumittel erhalten Sie, wenn bei Ihnen ein Grad der Behinderung von mindestens 80 Prozent vorliegt. Sie erhalten ein Darlehen von bis zu 30.000 DM, das nur gering zu verzinsen ist. Sind die Aufwendungen geringer als 3.000 DM, ist eine Förderung nicht vorgesehen. Sie dürfen mit den Angehörigen Ihres Haushaltes allerdings bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Auskünfte erhalten Sie bei den Gemeinde- und Stadtverwaltungen.
Im Rahmen der Pflegeversicherung können die Pflegekassen Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung Ihres Haushaltes erbringen. Hierzu zählen Aufwendungen, die
- die häusliche Pflege erst ermöglichen,
- die häusliche Pflege erheblich erleichtern helfen,
- die eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederherstellen.
Hilfen sind unter anderem möglich durch:
1. Bezuschussung durch die Pflegeversicherung
Gelder für Möglichkeiten zur Verbesserung des Wohnumfeldes (z. B. Verbreiterung der Türen, Anbringen einer Zufahrtsrampe, Schaffung von behindertengerechten Sanitäranlagen). Eine Bezuschussung ist bis zu 5.000 DM pro Maßnahme möglich, wobei Sie einen angemessenen Anteil zu tragen haben, der sich nach den Kosten der Maßnahme und Ihrem Einkommen richtet. Nähere Auskünfte erteilt Ihre zuständige Pflegekasse.
Auch andere Kostenträger, wie Unfall- oder Rentenversicherung, die Kriegsopferfürsorge, das Arbeitsamt, die örtliche Fürsorgestelle oder der örtliche Sozialhilfeträger können für eine Kostenbeteiligung in Betracht kommen.
2. Bezuschussung aus Sozialhilfemitteln
Für die behindertengerechte Umgestaltung von Wohnungen können, soweit hierfür bestimmte Voraussetzungen vorliegen, beim Sozialamt Zuschüsse im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) beantragt werden. Danach haben alle nicht nur vorübergehend körperlich, geistig oder seelisch wesentlich Behinderten einen Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe. Sprechen Sie hierüber bitte mit Ihrem örtlichen Sozialamt.
Die Broschüre "Wohnungsanpassung - Kleine Maßnahmen mit großer Wirkung" enthält zahlreiche Beispiele gelungener Wohnungsanpassungsmaßnahmen, Finanzierungstips und neue Regelungen der Pflegekassen. Die 120seitige Broschüre kann bestellt werden beim Kuratorium Deutsche Altershilfe, Abteilung Versand, An der Pauluskirche 3, 50677 Köln.