Rente

Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente

Ist Ihre Behinderung so groß, daß Sie eine regelmäßige Tätigkeit in Ihrem bisherigen oder einem vergleichbaren Beruf nicht mehr ausüben können, dann haben Sie Anspruch auf Rentenzahlungen - und zwar unabhängig von Ihrem Alter. Die gesetzliche Wartezeit muß aber erfüllt sein oder als erfüllt gelten. Sie müssen also in der Regel der gesetzlichen Rentenversicherung angehört haben. Die Rentenhöhe richtet sich auch danach, welche Beiträge Sie wie lange in die Rentenversicherung eingezahlt haben.

Altersruhegeld

Sind Sie schwerbehindert, ist es möglich, Altersrente schon mit Vollendung des 60. Lebensjahres zu beziehen. Sie müssen aber die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben. Damit Ihre Rente rechtzeitig gewährt wird, sollten Sie den Antrag etwa drei Monate vorher stellen.

Übrigens: Wenn Sie z. B. Angehörige pflegen, können Sie durch die Pflegeversicherung eine eigene Alterssicherung aufbauen. Dazu muß der Medizinische Dienst der Pflegekasse bestätigen, daß Sie mindestens 14 Stunden in der Woche Hilfeleistungen erbringen. Die Pflegekasse zahlt für Sie als anerkannte Pflegeperson dann Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung. Außerdem wird Ihre Pflegetätigkeit in den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung einbezogen. Im Rentenrecht bestehen zahlreiche Sonderregelungen. Deshalb erkundigen Sie sich bitte beim Versicherungsamt Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen und Nachweise in Ihrem Fall erforderlich sind, um Rentenansprüche durchsetzen zu können.

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