Rehabilitation
Ziel der Rehabilitation von Schlaganfallpatienten ist die Wiederherstellung eines möglichst guten körperlichen und geistigen Gesundheitszustandes. Mit den dafür erforderlichen Behandlungsmaßnahmen sollte schnellstmöglich, also noch im Krankenhaus begonnen werden, um durch Krankengymnastik, Sprachtherapie und Ergotherapie Krankheitsfolgen zu vermindern oder zu beseitigen.
Jeder Mensch, der körperlich, geistig oder seelisch behindert ist oder dem eine solche Behinderung droht, hat ein Recht auf die Hilfe, die notwendig ist, um Behinderungen soweit wie möglich abzuwenden, zu beseitigen oder ihre Folgen zu mildern. Maßgeblich bei der Verwirklichung sind die Leistungsgesetze der Rehabilitationsträger.
Rehabilitationsträger sind:
- Krankenkassen
- Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA)
- Landesversicherungsanstalten (LVA), Bundesknappschaft, Seekasse, Bundesbahnversicherungsanstalt
- Berufsgenossenschaften sowie die Träger der Eigenunfallversicherung
- Alterskassen für Landwirte
- Hauptfürsorgestellen der Stadt- und Gemeindeverwaltungen
- das regional zuständige Versorgungsamt
- Bundesanstalt für Arbeit (Arbeitsämter)
Ist eine stationäre Behandlung in einer Rehabilitationseinrichtung erforderlich, so übernimmt der jeweils zuständige Träger die Behandlungskosten einschließlich Unterkunft und Verpflegung in vollem Umfang. In der Regel muß der Versicherte derzeit täglich ca. 10 € für die Anschlußrehabilitation zuzahlen. Bei einer Rehabilitation, die nicht unmittelbar auf eine Krankenhausbehandlung folgt, muß der Versicherte täglich ca. 15 € zuzahlen.
Die Behandlung ist nur in solchen Einrichtungen zulässig, mit denen der jeweilige Rehabilitationsträger einen Vertrag geschlossen hat. Eine Kostenerstattung bei Behandlung in anderen Einrichtungen wie z. B. Privatsanatorien ist normalerweise nicht möglich. Informationen über die jeweiligen Vertragskliniken erhalten Sie bei den Rehabilitationsträgern. Fragen Sie auch den Sozialdienst im Krankenhaus.
Ältere Menschen mit einem Schlaganfall können nach der Akutbehandlung in einer geriatrischen Klinik oder Reha-Klinik mit neurologischem Schwerpunkt weiterbehandelt und zu größerer Selbständigkeit geführt werden. In dieser Klinik gibt es ein breites Angebot an therapeutischen Maßnahmen (Krankengymnastik, Ergotherapie und Sprachtherapie).