Pflegeversicherung
Wenn Sie durch einen Schlaganfall so beeinträchtigt werden, daß Sie im täglichen Leben Hilfe und Pflege (Körperpflege, Ernährung, zur Erhaltung der körperlichen Beweglichkeit oder bei der Hauswirtschaft) benötigen, stellen Sie möglichst umgehend bei der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz.
Der Umfang der Hilfeleistung richtet sich nach den individuellen Beeinträchtigungen und Bedürfnissen. Die Pflegeversicherung finanziert für Pflegebedürftige Leistungen der häuslichen und stationären Pflege. Bei der häuslichen Pflege wird zwischen Sach- und Geldleistungen unterschieden. Bei den Sachleistungen zahlt die Pflegeversicherung die Einsätze von professionellen Pflegediensten, während das Pflegegeld an Helfer aus dem Familien- oder Bekanntenkreis gezahlt wird.
Wer an der Richtigkeit seiner Einstufung zweifelt, kann gegen den Bescheid Widerspruch einlegen. Hierbei sind bestimmte Fristen einzuhalten, die sich aus dem Bescheid ergeben und in der Regel einen Monat betragen. Hierzu ist zunächst eine Kopie des Gutachtens von der Pflegekasse anzufordern.
Wenn die Ergebnisse des Gutachtens nicht mit der tatsächlichen Situation übereinstimmen, ist dies im Widerspruch zu erwähnen. Informationen des behandelnden Arztes oder des Pflegedienstes können ebenfalls hilfreich sein.
Der Widerspruch geht meist an den Erstgutachter. Bei erneuter Ablehnung erstellt ein Zweitgutachter ein neues Gutachten. Kommt dieses Zweitgutachten zum gleichen Ergebnis, können Sie den Widerspruchsausschuß anrufen. Bei erneuter Ablehnung eines Widerspruchs können Sie Klage beim Sozialgericht einreichen.
Fragen zur Pflegeversicherung werden Ihnen montags bis donnerstags zum Nulltarif unter der Telefonnummer 0130 / 6281 beantwortet. Sie können sich auch persönlich von der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse beraten lassen.
Eine kostenlose Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung zur Pflegeversicherung informiert umfassend über viele Aspekte der Pflegeversicherung und ist unter Tel.: 0228 / 5271111 erhältlich.