Pflegekosten

Die Pflegekosten werden in der Regel von den Pflegekassen / Krankenkassen übernommen. Wer keine oder nicht ausreichende Leistungen der Pflegeversicherung erhält, kann unter den Voraussetzungen von Angemessenheit und Bedürftigkeit gegebenenfalls Hilfe zur Pflege nach dem Bundessozialhilfegesetz erhalten. Hierüber entscheidet der zuständige Sozialhilfeträger.

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