Öffentliche Verkehrsmittel

Wenn Sie stark sehbehindert, schwer hörgeschädigt oder hilflos sind (mit entsprechendem Merkzeichen in Ihrem Schwerbehindertenausweis), gilt für Sie die Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr. Das erforderliche Beiblatt mit der Wertmarke bekommen Sie dann kostenlos von Ihrem Versorgungsamt. Beim Eintrag 'G' oder 'aG' im Ausweis können Sie ebenfalls die "Freifahrt" beanspruchen - allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos. Damit sind Sie berechtigt, Züge der Deutschen Bahn AG im Umkreis von 50 km um Ihren Wohnort und Linienbusse des öffentlichen Personennahverkehrs ohne Kilometerbeschränkung kostenfrei zu benutzen. Erkennt das Versorgungsamt an, daß Sie ständige Begleitung benötigen (Merkzeichen 'B' im Schwerbehindertenausweis), darf Sie eine Person Ihrer Wahl für die gesamte Fahrstrecke, die Sie zurücklegen, ohne Kosten begleiten. In allen öffentlichen Verkehrsmitteln werden zudem das Handgepäck und Rollstühle unentgeltlich befördert. Beratung und Informationen bei den örtlichen Sozialämtern.

Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 Prozent können unabhängig vom Alter eine Senioren-Bahncard zum halben Preis kaufen und können damit grundsätzlich auf allen Strecken zur Hälfte des regulären Fahrpreises reisen.

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